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Die Woche im Blick (BB 2012, Heft 45)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Mit zwei Urteilen vom 25.7.2012 – VII R 44/10 und VII R 29/11 – hat der BFH zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren judiziert (vgl. Meldungen unten). Er hat dabei seine bisher durch die dem Steuerrecht eigentümliche besondere Verknüpfung von Umsatzsteuerfestsetzung und Umsatzsteuerberichtigung gerechtfertigte Rechtsprechung aufgegeben. Das hat praktisch weitreichende Folgen: Nach bisheriger Rechtsprechung war eine Aufrechnung möglich, wenn der Anspruch des Steuerpflichtigen zwar steuerrechtlich erst während des Insolvenzverfahrens entstanden war, jedoch auf dem Ausgleich einer vor Verfahrenseröffnung erfolgten Steuerfestsetzung beruhte, insbesondere etwa einer Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichwerdens des Entgelts. Nunmehr hält der BFH eine Aufrechnung nur dann für zulässig, wenn der Berichtigungstatbestand schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist, wie es bei der Berichtigung von Vorsteuerbeträgen zu Lasten des Insolvenzschuldners häufig der Fall sein wird (vgl. auch PM BFH vom 31.10.2012).

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

1 Entscheidungen

EuGH: Test-Niederlassung eines Kfz-Herstellers

Der EuGH hat im Urteil vom 25.10.2012 – verb. Rs. C-318/11, 319/11, Daimler Widex – entschieden:

1. Bei einem Mehrwertsteuerpflichtigen, der seinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat und in einem anderen Mitgliedstaat nur technische Tests durchführt oder Forschung betreibt, jedoch keine steuerbaren Umsätze bewirkt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er in diesem anderen Mitgliedstaat i. S. v. Art. 1 der Achten RL 79/1072/EWG des Rates vom 6.12.1979 in der durch die RL 2006/98/EG des Rates vom 20.11.2006 geänderten Fassung und von Art. 3 Buchst. a der RL 2008/9/EG des Rates vom 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gem. der RL 2006/112/EG a...

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