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Die Woche im Blick (BB 2011, Heft 30, S. 1843)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Zurück zum Papier – Das ELENA-Verfahren soll laut Mitteilung von BMAS und BMWi vom 19.7.2011 so schnell wie möglich beendet werden. Als Gründe wurden der mangelnde Datenschutz und die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung genannt. Tatsächlich bestand von Anfang an massive Kritik an diesem Verfahren und spätestens mit dem BVerfG-Urteil vom 14.9.2010 (1 BvR 872/10) war klar, dass die Datenerhebung durch ELENA in weiten Teilen verfassungswidrig war. Es handelte sich um eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung, da die Daten ohne konkreten Zweck erhoben wurden. Die Unternehmen sollten z. B. auch Gründe für Fehlzeiten und für Kündigungen melden. Bis zur endgültigen Entscheidung sollen die Arbeitgeber jedoch auch jetzt noch weitermelden, um etwaige Nachmeldepflichten zu vermeiden. Im Ergebnis wird sich damit die Wirtschaft – zumindest auf absehbare Zeit – wieder ein Stück vom papierlosen Schreibtisch verabschieden. Freuen wir uns also auf die Wiedereinführung der guten, alten Lohnsteuerkarte.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

1 Standpunkt

 

von Dr. Felix Bürger, RA, FAArbR, CMS Hasche Sigle, Düsseldorf

Neues zu Altersdiskriminierung und Sozialplanabfindung

Sozialpläne enthalten häufig Formeln, die eine Steigerung der Abfindung anhand des Alters und der Betriebszugehörigkeit vorsehen. Die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist gem. § 10 S. 3 Nr. 6 AGG grds. zulässig, soweit die wesentlich vom Alter abhängenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt erkennbar berücksichtigt werden. Bei der Gestaltung von Sozialplänen stellt sich dabei die Frage, wie konkret die Chancen auf dem Arbeitsmarkt bestimmt werden müssen. Dürfen die Betriebsparteien unterstellen, dass ältere Arbeitnehmer schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben oder müssen sie – ggfls. anhand ...

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