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Die Woche im Blick (BB 2009, Heft 28, S. 1499) / 2 Verwaltungsanweisung

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BMF: Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung von Zeitwertkonten-Modellen

Im Schreiben vom 17.6.2009 – IV C 5 – S 2332/07/0004 – hat sich das BMF zur einkommensteuerlichen Anerkennung von Zeitwertkonten geäußert. Neben allgemeinen Ausführungen zu Zeitwertkonten (Begriff, Besteuerungszeitpunkt, begünstigter Personenkreis) geht es dabei u. a. auf deren Aufbau, Verzinsung und Zuführung von steuerfreiem Arbeitslohn ein.

Weitere Passagen betreffen die Zeitwertkontengarantie und die planwidrige Verwendung von Zeitwertkontenguthaben.

Das Schreiben ist vom 1.1.2009 an anzuwenden. Es enthält aber eine Übergangsregelung für Zeitwertkonten, die vor dem 1.1.2009 eingerichtet wurden.

Volltext des Schr.: BBL2009-1499-4 unter www.betriebs-berater.de

 

Hinweis

Zur bilanziellen Behandlung von Arbeitszeit-, Zeitwert- und Lebensarbeitszeitkonten ergeht ein gesondertes BMF-Schreiben.

BMF: Ermittlung des Gesamtumsatzes i. S. d. § 19 UStG für die Besteuerung von Reiseleistungen

Im Schreiben vom 16.6.2009 – IV B 9 – S 7360/08/10001 – hat das BMF folgende Klarstellung getroffen: Bei Anwendung des Abschn. 251 Abs. 1 S. 4 UStR ist für die Ermittlung des Gesamtumsatzes i. S. d. § 19 Abs. 3 UStG auf die vereinnahmten Entgelte und nicht auf den Differenzbetrag gemäß § 25 Abs. 3 UStG bzw. § 25a Abs. 3 UStG abzustellen. Abschn. 251 Abs. 1 S. 4 UStR (Verweis auf Abschnitte 273 und 276a Abs. 8 bis 14 UStR) ist, soweit er diesem Schreiben entgegensteht, ab dem 1.1.2010 nicht mehr anzuwenden.

Bundesländer: Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags

Durch gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22.6.2009 werden sämtliche Festsetzungen des GewSt-Messbetrags für Erhebungszeiträume ab 2004 hinsichtlich der Frage des verfassungsrechtlichen Zustandekommens des Haushaltbeg...

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