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Die Restrukturierungsrichtlinie – vom Mut, die Möglichkeit der Sanierung rechtzeitig zu nutzen (BB 2019, Heft 10, S. 1)

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Einführung

 
Daniel Friedemann Fritz ist Partner im Frankfurter Dentons Büro. Er ist Mitglied der Praxisgruppe Restrukturierung und konzentriert sich auf die Bereiche Restrukturierung und Insolvenzrecht, inkl. des europäischen Insolvenzrechts. Herr Fritz ist Private Expert der EU-Kommission für die Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens und Sprecher der AG Europa der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DAV. Der Beitrag gibt seine persönliche Ansicht wieder.

Die Mitarbeiter waren erschüttert, die gestrandeten Passagiere waren vor den Kopf gestoßen, so mancher Jahresurlaub war Opfer eines Insolvenzantrages geworden. Im Februar d. J. hatte die Airline Germania Insolvenzantrag gestellt. Anders als bei Air Berlin, musste der Betrieb zeitgleich eingestellt werden. Die Flugzeuge waren noch rasch zurückgeholt worden, um das Vermögen des insolventen Carrier zu sichern.

Der Fall macht es deutlich: Das Insolvenzverfahren wird im Dienst der Gläubiger durchgeführt. Es dient seit der Antike dem Zweck, das Vermögen des Schuldners zu sichern, die Gläubiger bestmöglich und gleichmäßig zu befriedigen. Zwar führte die Insolvenzordnung 1999 mit Eigenverwaltung und Insolvenzplan wesentliche Neuerungen ein, eines hat sich damit aber seit den alten Römern nicht geändert: Das Insolvenzverfahren ist ein zivilprozessuales Mehrparteienverfahren, in dem durch staatliche bzw. richterliche Gewalt in die Rechte Dritter eingegriffen wird. Dem hingegen versteht sich die außergerichtliche Restrukturierung als konsensualer Prozess der beteiligten Gläubiger und des Schuldners.

Dies gilt es zu beachten, wenn man sich überlegt, wie diese am 17. Dezember 2018 in finaler Fassung bekannt gewordene und im Herbst d. J. in Kraft tretende Richtlinie zur Schaffung eines präventiven ...

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