Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Die Reform der Betriebsrente oder die Befreiung einer Ga ... / I. Einleitung und Hintergründe des BRSG

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Im Jahr 2013, als sich die auf Bundesebene (noch) regierende Koalition aus CDU/CSU/SPD, auf ihren Koalitionsvertrag verständigte, war die Verbreitung der bAV seit einigen Jahren zum Stillstand gekommen.[1] Insbesondere in den kleineren und mittelgroßen Unternehmen (KMU) mangelte es an einer flächendeckenden Verbreitung.[2] Um die bAV als zweite Säule im System der Altersvorsorge weiter zu stärken, vereinbarten die Koalitionspartner daher, Anstrengungen zu unternehmen, ihre Verbreitung insbesondere in KMU zu fördern und insoweit bestehende Hemmnisse abzubauen.[3]

In der Folge erstellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ende 2014 und Anfang 2015 Diskussionsentwürfe dazu,[4] die um jeweils ein vom BMAS und ein vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu dieser Thematik vergebenes Gutachten ergänzt wurden.[5] Am 1.6.2017 schließlich wurde das BRSG verabschiedet, der Bundesrat stimmte ihm am 7.7.2017 zu, so dass es nach seiner Verkündung am 17.8.2017 – größtenteils am 1.1.2018 – in Kraft treten kann.[6]

Ausdrückliches Ziel des Gesetzes ist es, die Verbreitung der bAV in den KMU und unter Geringverdienern zu fördern.[7] Darüber, wie dieses Ziel erreicht werden soll, wurde und wird zwischen Politik, Sozialpartnern, Fachverbänden, Versorgungsträgern und Wissenschaft intensiv diskutiert.[8] Zwar sollte eine obligatorische Betriebsrente nicht die Lösung sein.[9] Jenseits dessen aber wurde bis zuletzt nicht nur um Details, sondern auch um Grundsatzfragen des BRSG gerungen.[10]

[1] Nach den aktuellen Erhebungen haben ca. 60 % aller Arbeitnehmer Anwartschaften oder Ansprüche aus bAV, s. Hemmer/Schmidt, BetrAV 2015, 147; Walther, BetrAV 2016, 23 ff., BT-Drs. 18/11286, 31.
[2] S. bspw. aba, Positionspapier vom 7.5.2015, BetrAV 2015, 339 m. w. N., BT-Drs. 18/11286, 31.
[3...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Frauen können Finanzen
Frauen können Finanzen
Bild: Haufe Shop

Geld bewusst nutzen: Dani Parthum, die „Geldfrau“, zeigt dir, wie Geld zur Kraftquelle wird, du klug fürs Alter investierst und finanziell eigenständig bleibst – auch in der Partnerschaft. Ein Buch mit klarem Wissen, echten Fällen und persönlichen Reflexionen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren