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Die GmbH-Reform durch das MoMiG – ein Überblick (BB 2008, Heft 31, S. 1630)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Am 26.6.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses verabschiedet – gut zwei Jahre, nachdem der Referentenentwurf, und gut ein Jahr, nachdem der Regierungsentwurf vorgelegt wurde. Wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, wird es voraussichtlich im Spätherbst 2008 in Kraft treten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und stellt die Unterschiede zwischen der bisherigen Rechtslage und dem Entwurf in einer Synopse dar.

I. Einleitung

Durch das MoMiG wird in erster Linie das GmbH-Gesetz reformiert; es enthält aber auch Änderungen weiterer Gesetze, insbesondere des Aktiengesetzes und der Insolvenzordnung, die eng mit den Neuerungen im GmbH-Recht verknüpft sind.

Hauptanliegen der GmbH-Reform sind die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen, die Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform, auch im Hinblick auf die Konkurrenz zu ausländischen Rechtsformen, und die Bekämpfung von Missbräuchen[1]. Die wesentlichen Neuerungen, mit denen nach dem nun verabschiedeten Entwurf diese Ziele erreicht werden sollen, sind nachfolgend zusammengefasst; dabei finden auch die Abweichungen zum Regierungsentwurf vom 23.5.2007[2] Berücksichtigung.

[1] Pressemitteilung des BMJ zu den Schwerpunkten des MoMiG v. 26.6.2008; BT-Drucks. 16/6140 v. 25.7.2007, S. 1, S. 588.
[2] BT Drucks. 16/6140 v. 25.7.2007.

II. Vereinfachung und Beschleunigung der Gründung einer GmbH

Für einfache Standardgründungen, das heißt Bargründungen von GmbHs, die maximal drei Gesellschafter und maximal einen Geschäftsführer haben, kann ein dem Gesetzentwurf beigefügtes Musterprotokoll verwendet werden; dieses vereint Satzung, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument (§ 2 Abs. 1 a ...

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