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Die Arbeitsleistung in der Pandemie (BB 2009, Heft 37, S. 1974)

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Die Auswirkung der Schutzpflichten des Arbeitgebers auf die Verpflichtung zur Arbeitsleistung der betriebsnotwendigen Arbeitnehmer

Zusammenfassung

 
Überblick

Was die Zugvögel in Mecklenburg-Vorpommern mit der Vogelgrippe nicht geschafft haben, das ist jetzt den mexikanischen Schweinen gelungen. Die Gefahren einer Pandemie sind ins Bewusstsein gerückt. Die Weltgesundheitsorganisation hat die höchste Warnstufe ausgerufen. Dies ist Anlass genug, über die arbeitsrechtlichen Fragen bei einer Pandemie intensiver nachzudenken (vgl. bereits den entsprechenden Standpunkt in BB 2009, 1693). Der folgende Beitrag befasst sich mit den dabei auftretenden Problemen, die von der Rechtsprechung bisher weitgehend unbeantwortet gelassen wurden.

I. Die Pandemie als reale Gefahr

Schon seit Längerem prognostizierte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine weltweite Influenzaepidemie (Pandemie). Die "mexikanische Schweinegrippe", die nunmehr im Juni 2009 sogar dazu geführt hat, dass die WHO die Pandemiephase 6 ausgerufen hat, zeigt, dass unabhängig von "medialer Panikmache" der Ausbruch einer Pandemie, die weltweit zu massiven Erkrankungszahlen führen wird, durchaus realen Charakter hat. Der relativ harmlose Verlauf der Erkrankung sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei stärkerer Pathogenität die Auswirkungen einer Pandemie durchaus erheblicher sein werden.

II. Das mögliche Ausmaß einer Pandemie

Eine Vorstellung über das mögliche Ausmaß einer schweren Verlaufsform mögen die Opferzahlen über die schon länger zurückliegenden Pandemien liefern. Je nach Schätzungen haben diese zwischen 1 und 50 Millionen Todesopfer weltweit gefordert.[1] Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat in der Modellrechnungen für ein "Worst-Case-Szenario" mit 50 %iger Morbidität ermittelt, dass mit 600 000 Hospitalisierungen und über 150 000 Todesfällen zu rechnen.[2] Selbst bei einer Erkrankungsrate von...

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