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Der Verein als Vermieter oder Mieter

Hartmut Fischer
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Zusammenfassung

Jeder Verein hat in irgendeiner Form mit dem Mietrecht zu tun. Während die größeren Vereine eigene Immobilien besitzen und als Vermieter auftreten, müssen kleinere Vereine Räumlichkeiten für die Vereinsarbeit anmieten. Für die Mitgliederversammlung muss eine Lautsprecheranlage gemietet werden und für das nächste Vereinsfest ein Pavillon oder ein Festzelt.

Doch das komplexe Thema "Mietrecht" wirft viele Fragen auf, die es zu beantworten gilt. Was darf der Mieter, wozu ist er verpflichtet? Welche Rechte und Pflichten hat ein Vermieter? Wie sieht es mit der Umgestaltung angemieteter Räume aus? Wer unterschreibt die Mietverträge für den Verein? Welche Renovierungsaufgaben muss der Verein als Mieter durchführen, welche muss der vermietende Verein übernehmen? Eine interessante und wichtige Frage ist auch das Hausrecht. Wer kann in angemieteten Räumen Hausverbot erteilen? Die Fragen, die sich aus dem Mietrecht ergeben, umfassen ein weites Feld. Unser Beitrag wird Fragen beantworten, die sich dem Verein als Mieter oder Vermieter täglich stellen.

 

Die 5 häufigsten Fallen

1. Der Mietvertrag wird von den falschen Personen unterschrieben

Gleichgültig, ob der Verein als Mieter oder Vermieter auftritt, er ist als juristische Person auf jeden Fall Vertragspartner. Der Verein kann aber nur von seinem geschäftsführenden Vorstand vertreten werden. Ein Abteilungsleiter kann also beispielsweise keine Bestuhlung für das Abteilungstreffen anmieten. Dazu ist letztlich nur der Vorstand als Vertretungsorgan des Vereins befugt. Verträge müssen entsprechend der von der Satzung vorgegebenen Form unterschrieben werden (meist von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands).

2. Gewerbe- und Wohnraummietverträge werden verwechselt

Grundsätzlich ergibt sich aus der Nutzung eines Mietvertrags, um welch...

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