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Der neue Referentenentwurf für ein Betriebsrätestärkungsgesetz – wesentliche Änderungen (BB 2021, Heft 09, S. 564)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Am 21.12.2020 wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) veröffentlicht. Der Entwurf verfolgt der Begründung nach sechs Ziele: (1) die Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen, (2) den Schutz der Arbeitnehmer bei der Gründung von Betriebsräten, (3) die Stärkung von Betriebsräten im Hinblick auf den Einsatz von KI und Kommunikationstechnik, (4) die Förderung mobiler Arbeit und den Schutz der Arbeitnehmer bei ihrer Durchführung, (5) die Verbesserung der Teilhabe von Auszubildenden und (6) die Stärkung der Rechte von Betriebsräten hinsichtlich der Berufsbildung. Darüber hinaus sieht der Entwurf Vereinfachungen der Betriebsratsarbeit infolge der Pandemie vor (7). Der folgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten geplanten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis.

I. Wesentliche Änderungen

1. Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen

Durch Änderungen des Wahlverfahrens sollen administrativer Aufwand und Fehleranfälligkeit des Betriebsratswahlverfahrens reduziert werden, indem u. a. das vereinfachte Wahlverfahren mit seinen verkürzten Fristen verstärkt Anwendung findet.[1] Die geplanten Änderung gehen jedoch nicht weit genug; zurecht hat der Ausschuss Arbeitsrecht des DAV kritisiert, dass auch eine Reduzierung der Formalien des vereinfachten Wahlverfahrens wünschenswert gewesen wäre,[2] weil dieses immer noch zu fehleranfällig und kostenaufwendig ist und zudem, worauf etwa auch Zumkeller hingewiesen hat,[3] der Nutzung technischer Mittel in Betrieben nach wie vor nicht hinreichend Rechnung trägt.

[1] Vgl. Begründung zum RefE des BMAS, Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz), S. 13, unter https://www.bmas...

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