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Der Geschäftsführer des Vereins

Stefan Wagner
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Zusammenfassung

Die Vereins- und Verbandslandschaft ist in den letzten Jahren stark in Bewegung gekommen und der Druck auf eine professionelle Vereinsführung wächst zunehmend. Die vielfältigen Anforderungen an den Vorstand eines Vereins, die Flut an gesetzlichen Regelungen, die den Vereinsalltag zunehmend bestimmen, und nicht zuletzt die Rechtsprechung rund um die Vorstandshaftung sind deutliche Signale.

Viele Vereine haben neben dem Vorstand einen Geschäftsführer. Dabei ist häufig nicht klar, welche rechtliche Stellung dieser im Verein hat, über welche Rechte, Pflichten und Befugnisse er verfügt. Grund dafür sind eine fehlende satzungsmäßige Verankerung und fehlerhafte Verträge. Häufig besteht auch eine erhebliche Unkenntnis über die haftungsrechtlichen Risiken, die damit eingegangen werden.

 

Die 6 häufigsten Fallen

1. Geschäftsführer agiert ohne Satzungsgrundlage

In vielen Vereinen und Verbänden sind Geschäftsführer tätig, ohne dass diese in der Satzung – in welcher Ausgestaltung auch immer – rechtlich verankert sind. Dies birgt für den Vorstand nach § 26 BGB ein erhebliches Haftungsrisiko, da sich der Vorstand das Handeln des Geschäftsführers zurechnen lassen muss.

2. Unklare Aufgabenabgrenzung zwischen Vorstand und Geschäftsführer

Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten zwischen Vorstand und Geschäftsführer müssen im Detail abgestimmt und geregelt sein und müssen laufend überprüft werden.

3. Geschäftsführer handelt ohne Außenvertretungsbefugnis

Viele Geschäftsführer agieren im Außenverhältnis für den Verein ohne rechtliche Grundlage und Befugnis. Dieses Handeln wird häufig im Innenverhältnis durch die Organe des Vereins, vor allem durch den Vorstand, stillschweigend übersehen oder geduldet.

4. Keine ausreichende vertragliche Grundlage vorhanden

Zwischen dem Verein und dem Geschäftsfüh...

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