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Das Ergänzungsprotokoll vom 5.4.2012 zum Steuerabkommen ... / I. Genese des Ergänzungsprotokolls

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Am 21.9.2011 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz ein Steuerabkommen unterzeichnet, das insbesondere Regelungen über die anonymisierte Nachversteuerung von auf schweizerischen Konten/Depots verbuchten Vermögenswerten in Deutschland ansässiger Personen enthält[1]. Die SPD und die Grünen haben das Steuerabkommen massiv kritisiert. Ein wesentlicher Vorwurf gegenüber der Bundesregierung war, dass Steuersünder "zu billig" davonkämen und das Abkommen die Möglichkeit einräume, die sich auf schweizerischen Konten/Depots befindenden Vermögenswerte vor Inkrafttreten des Steuerabkommens aus der Schweiz abzuziehen und damit deren Besteuerung zu verhindern[2].

Die monatelange politische Kontroverse zwischen den Regierungsparteien CDU und FDP und der Opposition führte zu Nachverhandlungen mit der Schweiz und in der Folge zum Abschluss des Ergänzungsprotokolls vom 5.4.2012[3]. Durch das Ergänzungsprotokoll wird das Steuerabkommen in wesentlichen Punkten erweitert, vor allem durch Erhöhung der Steuerbelastung bei der Nachversteuerung von Vermögen und Einführung einer Regelung zur pauschalen Besteuerung von Erbschaften ab Inkrafttreten des Steuerabkommens.

Wenngleich die Änderungen durch das Ergänzungsprotokoll noch nicht zur Beilegung des politischen Streits geführt haben[4], scheinen die Bundesländer nunmehr Bereitschaft zur weiteren Diskussion über das Steuerabkommen zu zeigen. So hat der Finanzminister von Baden-Württemberg, Nils Schmid, der Financial Times Deutschland vom 4.5.2012 gesagt, dass Baden-Württemberg gesprächsbereit und an einer Lösung interessiert sei[5]. Die Einigung der politischen Parteien in Deutschland über das Steuerabkommen scheint daher etwas näher gerückt zu sein.

In diesem Aufsatz werden die Änderungen und Erweiterungen des Steuerabkommens durch d...

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