Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Das Ende der kurzfristigen Personalplanung durch Leiharbeit? (BB 2011, Heft 26, S. 1657)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Für den Bereich des Einsatzes von Leiharbeitnehmern war umstritten, ob der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung verweigern kann, wenn das Konsultationsverfahren gem. § 81 SGB IX nicht durchgeführt wurde. Eine neue Entscheidung des BAG bejaht dies. Hieran schließt sich die Frage an, ob dies auch im Falle des kurzfristigen Einsatzes von Leiharbeitnehmern gilt. Dies ist nach Auffassung der Verfasser zu verneinen.

I. Einleitung

Der Rückgriff auf Leiharbeitnehmer bietet eine größere Flexibilität in Bezug auf bestimmte Auftragsspitzen und konjunkturelle Schwankungen, insbesondere in produktiven Bereichen, die keine längeren Anlernphasen des Mitarbeiters voraussetzen. Auch auf unvorhergesehene Ausfälle, z. B. in Folge von Krankheit, kann besonders in diesen Bereichen schnell mit dem Einsatz von Leiharbeitnehmern reagiert werden. In wirtschaftlich schwierigeren Zeiten können personelle Überhänge und "drückende" Personalkosten durch die Beendigung von Leiharbeitsverhältnissen ohne langwierige und teure Kündigungsschutzprozesse abgebaut werden. Weiterhin hilft Leiharbeit, wenn temporär, z. B. für ein bestimmtes Projekt, externe Spezialisten mit einem bestimmten im Unternehmen nicht vorhandenen Know-how benötigt werden. Auch wenn die Leiharbeit ein "rotes Tuch" für Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Interessenverbände darstellt, ist sie aus den oben genannten Gründen für Unternehmen ein mittlerweile nicht mehr wegzudenkendes personalpolitisches Instrument, das nicht wenigen Unternehmen in der viel zitierten "Finanzkrise" eine schnelle Senkung der Personalkosten und dadurch das Überleben ermöglicht hat.

Die Einstellung von Leiharbeitnehmern im Betrieb bedarf gem. § 14 AÜG i.V. m. § 99 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrates des Entleihbetriebes. Hierbei ist in der betrieblichen Pra...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren