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CSRD – Brauchen wir ein neues Risikomanagement? (BB 2022, Heft 50, S. 2923)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Das betriebliche Risikomanagement hat letztmalig mit der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) 2020 und des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) 2021 an Bedeutung gewonnen. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 28.11.2022 vom Europäischen Rat gebilligt worden ist, wird nicht nur der Kreis der betroffenen Unternehmen, sondern insbesondere das zu betrachtende Risikouniversum umfassend erweitert werden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über das Risikoverständnis in der CSRD und untersucht, ob die bisherigen Instrumente im Risikomanagement im Hinblick auf diese Erweiterungen in der Berichterstattung überarbeitet und ergänzt werden müssen.

I. Einleitung

Risiken und Chancen sind seit jeher Teil unternehmerischen Handelns. Manche Geschäftsmodelle bieten, in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktentwicklung, einerseits sehr vorteilhafte Entwicklungsmöglichkeiten und stehen dabei andererseits eventuell direkt vor dem Aus. Wirksame Risikoüberwachungssysteme haben sich erst relativ spät als unterstützendes Element der Unternehmenssteuerung etabliert. Selbst Unternehmen, die gesetzlichen Pflichten zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems unterliegen, erfüllen nicht immer die Erwartungen an die Risikoaggregation sowie an einen Abgleich mit der Risikotragfähigkeit.[1]

Die systematische Identifizierung relevanter Risiken, deren Modellierung und die unmittelbare Einbeziehung in die Entscheidungen der Unternehmensleitung stellen den Kern des bisherigen Verständnisses eines angemessenen und wirksamen Risikomanagementsystems dar. Dabei liegt der Fokus nahezu ausschließlich auf exogenen Einflüssen auf die wesentlichen finanziellen Kenngrößen des Unternehmens, seine...

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