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CO2 als Steuerungsgröße im Wohnungsunternehmen / 2 Warum ist eine CO2-Bilanzierung für Wohnungsunternehmen sinnvoll?

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Mit dem europäischen Green Deal ist zu erwarten, dass innerhalb der EU – und damit für jeden Mitgliedsstaat – das Ziel von Netto-Null THG-Emissionen für 2050 vorgegeben wird. "Netto-Null" heißt dabei, dass die restlichen, noch vorhandenen THG-Emissionen eingebunden werden müssen – zum Beispiel durch natürliche Bindung in Böden und Wäldern, Abscheidung, Speicherung oder stoffliche Nutzung.

Entsprechend dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden bis 2025 alle notwendigen Zertifikate für den Gebäudesektor ausgegeben. Bei einer Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge kann der Bund die Lücke durch Zukauf von Emissionsberechtigungen anderer EU-Staaten schließen. Ab 2026 soll die Jahresemissionsmenge ohne zugekaufte Zertifikate eingehalten werden. Weiterhin soll die Menge der CO2-Zertifikate für Brennstoffe fest vorgegeben und diese nicht mehr zugeteilt, sondern versteigert werden. Aufgrund der dann fehlenden Deckelung des Preises der CO2-Zertifikate ist ab 2027 mit deutlich steigenden Preisen zu rechnen (vgl. nachfolgende Abb. 2).

In diesem Zusammenhang wird mit einem politischen Prüfauftrag auch die volle Umlage des CO2-Preises auf die Mieter in Frage gestellt.

Zusammenfassend lassen sich die Gründe für eine CO2-Bilanzierung wie folgt darstellen:

  • Grundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattung / CSR-Reporting
  • Transparenz zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Kosten der Treibhausgasminderung
  • CO2-Preis – Auswirkungen auf Betriebskosten
  • CO2-Preis – Kostenabschätzung für das Unternehmen (sollte eine politische Prüfung eine teilweise Nichtumlagefähigkeit dieser Kosten ergeben)
  • Datengrundlage für strategische Entscheidungen des Portfoliomanagements und die Modernisierung des Gebäudebestands
  • Energiemonitoring für die energetische Bestandsentwicklung

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