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BFH: Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück (BB 2026, Heft 01/02, S. 37)

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Einführung

BFH, Urteil vom 10.10.2025 - IX R 4/24

ECLI:DE:BFH:2025:U.101025.IXR4.24.0

Volltext der Entscheidung: BBL2025-2902-3 unter www.betriebs-berater.de

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BGB § 100, § 1030 Abs. 1

Amtliche Leitsätze

1. Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 25.11.1992 – X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, unter 1.b [BB 1993, 1719]).

2. Der Tatbestand des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige, dem eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen zufließt, bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand (unter anderem entgegen BFH-Urteil vom 24.10.1990 – X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337, unter 3. [BB 1991, 117]).

Sachverhalt

 

Rz. 1

I. Streitig ist, ob die Entschädigung für den Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück (". . ." in Z-Stadt) einkommensteuerbar ist.

 

Rz. 2

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) hatte ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an diesem Grundstück. Eigentümerin war eine Erbengemeinschaft, der die Kinder der Klägerin angehörten.

 

Rz. 3

Die Klägerin vermietete als Nießbraucherin das Grundstück zunächst an einen fremden Dritten und erzielte hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

 

Rz. 4

Ab dem Jahr 2012 vermietete die Klägerin das Grundstück an die . . . KG (A-KG), deren Komplementärin sie war....

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