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BFH: Abschreibung von Windparks (BB 2011, Heft 26, S. 1648)

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Einführung

BFH, Urteil vom 14.4.2011, IV R 46/09

Volltext des Urteils: BBL2011-1513-1 unter www.betriebs-berater.de

1 Leitsätze

1. Jede Windkraftanlage, die in einem Windpark betrieben wird, stellt mit dem dazugehörigen Transformator nebst der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut dar. Daneben ist die Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zusammen mit der Übergabestation als weiteres zusammengesetztes Wirtschaftsgut zu behandeln, soweit dadurch mehrere Windkraftanlagen miteinander verbunden werden. Auch die Zuwegung stellt ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar.

2. Alle Wirtschaftsgüter eines Windparks sind in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Windkraftanlagen grundsätzlich über denselben Zeitraum abzuschreiben.

2 Aus den Gründen

 

Rz. 15-17

II. [. . .] 1. [. . .]

Grundsatz der Einzelbewertung bei Wirtschaftsgütern

 

Rz. 18

a) Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, der nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG auch in der Steuerbilanz zu beachten ist, sind die Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände) einzeln anzusetzen und zu bewerten [. . .]. Wirtschaftsgut ist nach ständiger Rechtsprechung jeder greifbare betriebliche Vorteil, für den der Erwerber eines Betriebs etwas aufwenden würde [. . .]. Es muss sich um einen Gegenstand handeln, der nach der Verkehrsanschauung einer besonderen Bewertung zugänglich ist. Des Weiteren muss das Wirtschaftsgut in einem eigenen, selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und entsprechend in Erscheinung treten [. . .].

Selbständige Bewertbarkeit als ausschlaggebendes Kriterium für selbständiges Wirtschaftsgut

 

Rz. 19

Wird eine bewegliche Sache mit einer oder mehreren anderen beweglichen Sachen verbunden oder – wie im Streitfall – zu einer Anlage zusammengestellt, so ist zu entscheiden, ob es sich bei den einzelnen Gegenständen jeweils noch um selbständige Wirtschaftsgüter handelt oder nur um unselbständige Teile des anderen ...

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