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Bezahlte Mitarbeit im Verein – Chancen ausloten und nutzen / 2.5 Freiwilligendienste

Prof. Dr. Ronald Wadsack
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Es gibt verschiedene Varianten der Freiwilligendienste:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
  • Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege (Sonderform des FSJ)

und die Sonderform

  • Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Einige Grundregeln:

  • Der Freiwilligendienst richtet sich an junge Menschen (außer: BFD), die nach dem Schulabschluss Erfahrungen sammeln oder einen Zeitraum, zum Beispiel bis zu einer Ausbildung oder einem Studium, überbrücken möchten.
  • Der Freiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate und ist in einzelnen Fällen auf bis zu 18 Monate verlängerbar.
  • Bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst müssen 25 Seminartage für Bildungsseminare berücksichtigt werden.
  • Die Tätigkeiten dürfen vorhandene bezahlte Tätigkeiten nicht ersetzen, sondern sollen diese ergänzen.
  • Die fachliche Anleitung und Betreuung muss durch die Einsatzstellen gesichert werden.
  • Den Teilnehmer:innen ist ein Taschengeld zu zahlen, zurzeit (Mitte 2023) gilt ein Höchstbetrag/ Richtwert von 330 Euro, es wird jedoch ein Durchschnittsbetrag von 150 Euro angegeben (https://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/verguetung-leistungen-vorteile-gehalt-taschengeld.html; 27.05.2023).
  • Nach dem Stand Mitte 2023 erhalten die Einsatzstellen je Freiwillige/Freiwilligen aus der Bundeskasse 200 Euro als Ausgleich für pädagogische Aufgaben.
 
Hinweis

Einige Informationen finden sich unter:

https://www.jugendfreiwilligendienste.de/jugendfreiwilligendienste

Die Zahl der pro Jahr verfügbaren Stellen ist gedeckelt. Inwieweit ein Verein die Möglichkeit hat, sich um eine solche Stelle zu bemühen, richtet sich nach der Anerkennung der Trägerschaft. Über den eigenen Landes- oder Bundesverband sollten hier erste Informationen...

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