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Besonderer Teil zum UmwStG / e) Zusammenfassendes Beispiel

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
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K.16

 
Praxis-Beispiel

Auf die M-GmbH wird die T-GmbH, an der sie zu 50 % beteiligt ist, verschmolzen. Das nach § 29 Absatz 2 Satz 1 KStG zuzurechnende steuerliche Einlagekonto der T-GmbH beträgt 400.000 EUR. Der Sonderausweis der M-GmbH beträgt 100.000 EUR, der Bestand des steuerlichen Einlagekontos 0 EUR. I. R. d. Umwandlung wird das Nennkapital um 120.000 EUR erhöht, wovon 70.000 EUR auf bare Zuzahlungen entfallen. Nach der Verschmelzung wird das Nennkapital der M-GmbH durch Umwandlung von Rücklagen um weitere 100.000 EUR erhöht.

Lösung:

 
  Vorspalte Einlagekonto Sonderausweis
Bestand vor Umwandlung   0 EUR 100.000 EUR
Zugang steuerliches Einlagekonto der T-GmbH 400.000 EUR    
Kürzung nach § 29 Absatz 2 Satz 2 KStG (= 50 %) ./. 200.000 EUR    
Rest, Zugang beim steuerlichen Einlagekonto 200.000 EUR + 200.000 EUR  
Zwischenergebnis   200.000 EUR 100.000 EUR
Anpassung des Nennkapitals (Erhöhung um insgesamt 220.000 EUR abzgl. bare Zuzahlungen i. H. v. 70.000 EUR) 150.000 EUR    
Vorrangige Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ./. 150.000 EUR ./. 150.000 EUR  
Zwischenergebnis   50.000 EUR 100.000 EUR
Verrechnung des Sonderausweises mit dem positiven steuerlichen Einlagekonto zum Schluss des Wirtschaftsjahrs (§ 28 Absatz 3 KStG)   ./. 50.000 EUR ./. 50.000 EUR
Schlussbestände   0 EUR 50.000 EUR
       
 

Zu Randnr. K.16

Die Auswirkungen auf das Kapital des übernehmenden Rechtsträgers werden in einem zusammenfassenden Beispiel erläutert.

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