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Berufsgenossenschaften [Stand 2024]

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Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Berufsgenossenschaft ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft. Zwangsmitglied ist hier jeder Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berufsgenossenschaften gehören zu den Sozialversicherungsträgern, da die gesetzliche Unfallversicherung einen der 5 Zweige der Sozialversicherung darstellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: § 114 SGB VII regelt, welche Träger es in der gesetzlichen Unfallversicherung gibt. Der Bescheid über die Zuständigkeit sowie den Begriff des Unternehmers werden in § 136 SGB VII definiert. In § 192 SGB VII sind die Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren normiert.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften weder gegen das Wettbewerbsrecht der EU noch gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt (EuGH, Urteil v. 5.3.2009, C-350/07).

Arbeitsrecht

Die notwendigen Mittel werden durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht.[1] Außer der Unfallversicherung haben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütung zu betreiben.

Insbesondere ist es Aufgabe der Berufsgenossenschaften, Vorschriften zu erlassen über Einrichtungen und Maßnahmen der Arbeitgeber sowie das Verhalten der Arbeitnehmer und der sonstigen Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.[2]

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen bestimmte Vorschriften des SGB VII verstößt, kann mit Bußgeld belegt werden. Die Berufsgenossenschaften überwachen die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften durch Aufsichtspersonen.[3] Wird festgestellt, dass Vorschriften und Regeln nicht eingehalten werden, haben die Aufsichtsdienste durch Revisionsschreiben (Niederschriften üb...

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