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BB-Rechtsprechungsreport zur Organhaftung 2013 (BB 2014, Heft 44, S. 2627)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Auch im Jahr 2013 waren die Gerichte wieder mit diversen Fragen der Organ- und Managerhaftung beschäftigt. Bei der aktienrechtlichen Rechtsprechung lässt sich dabei ein Schwerpunkt im Bereich der Compliance-Pflichten von Vorständen und Aufsichtsräten feststellen. Eine weitere relevante Entwicklung liegt in der von der Rechtsprechung vermehrt behandelten haftungsvermeidenden Wirkung umfassender Transparenz- und Kontrollmechanismen, auch wenn diese den eingetretenen Schaden letztlich nicht vermeiden konnten. Im GmbH-Recht ist das Bild bei den Gerichtsentscheidungen dagegen weniger eindeutig; ein Schwerpunkt lässt sich insoweit im Jahr 2013 nicht ausmachen.

I. Urteile zur Organhaftung von Vorständen und Aufsichtsräten (Aktiengesellschaft)

1. Pflicht des Vorstands zur Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems

Eines der am meisten beachteten Urteile zur Organhaftung in der Aktiengesellschaft im Jahr 2013 war die sog. "Siemens/Neubürger" Entscheidung des LG München I vom 10.12.2013[1] zur Compliance-Pflicht des Vorstands.

In dem in erster Instanz entschiedenen Rechtsstreit hatte die Siemens AG ihren ehemaligen Finanzvorstand wegen der Verletzung von Compliance-Pflichten auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Hintergrund der Inanspruchnahme war eine Reihe von Korruptionsfällen. Es hatte über mehrere Jahre hinweg eine Praxis für die Zahlung von Schmiergeldern aus schwarzen Kassen an ausländische Funktionäre gegeben. Den damaligen Vorstandsmitgliedern soll diese Praxis bekannt gewesen sein. Sie seien wiederholt auf die erhöhte Zahl von Korruptionsfällen im Ausland und die unzureichende Compliance-Organisation hingewiesen worden. Sie hätten jedoch keine ausreichenden Maßnahmen zur Unterbindung dieser Vorgänge und zur Verbesserung der Compliance-Überwachung getroffen.

Das LG München I hat den ehemaligen Finanzvorstand zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. In seiner Entscheidung hat das Gericht die Compliance-Pflichten...

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