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BB-Rechtsprechungsreport zum Wettbewerbsrecht 2024/2025 (BB 2025, Heft 42, S. 2371)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Anknüpfend an den BB-Rechtsprechungsreport zum Wettbewerbsrecht 2023/2024, BB 2024, 2435 ff., gibt der Autor im folgenden Beitrag eine Übersicht über die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und BGH zum Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) im vergangenen Jahr.

I. Europäisches Lauterkeitsrecht

1. AEUV

a) Art. 207 AEUV, VO (EU) Nr. 2015/478, VO (EU) Nr. 1308/213

Art. 207 AEUV, die VO (EU) Nr. 2015/478 und die VO (EU) Nr. 1308/213 gestatten es einem Mitgliedstaat nicht, einseitig ein Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisses zu erlassen, die nicht mit den Rechtsvorschriften der EU über die Angabe des Ursprungslandes oder -gebiets vereinbar sind.[1] Nach Art. 76 VO (EU) Nr. 1308/2013 muss auf den Stufen der Einfuhr und des Verkaufs an den Verbraucher auf dem Etikett der im Gebiet der Westsahara geernteten Charentais-Melonen und Kirschtomaten allein die Westsahara als Ursprungsland angegeben sein.[2]

[1] EuGH, 4.10.2024 – C-399/22, WRP 2024, 1463, Rn. 55, BB 2024, 2433 Ls. – Confédération paysanne/Ministère de l'Agriculture.
[2] EuGH, 4.10.2024 – C-399/22, WRP 2024, 1463, Rn. 89, BB 2024, 2433 Ls. – Confédération paysanne/Ministère de l'Agriculture.

b) Art. 34 AEUV

Art. 34 AEUV (und Art. 3 Abs. 4 RL 2001/83/EG) stehen nicht einer nationalen Regelung entgegen, die aus Gründen des Verbraucherschutzes eine Werbeaktion verbietet, in deren Rahmen den Kunden einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Apotheke für die Einsendung ihrer Rezepte und die Teilnahme an einem "Arzneimittel-Check" eine Geldprämie angeboten wird, ohne dass die genaue Höhe dieser Prämie erkennbar ist.[3]

Die in § 78 Abs. 1 S. 4 AMGin der bis zum 14.12.2020 geltenden Fassung festgelegte Erstreckung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung auf Versandapotheken, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, ist im Verhältnis zu diesen Versandapotheken als Maßnahme mit gleicher Wi...

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