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BB-Rechtsprechungsreport Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 2019 – Teil I (BB 2019, Heft 45, S. 2655)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V. m. §§ 51 ff. AO erfahren sowohl unmittelbare als auch mittelbare steuerliche Vergünstigungen, die mit einem Steuerverzicht des Staates einhergehen und Ausdruck einer staatsentlastenden Betätigung für das Gemeinwohl sind. Aktuelle Rechtsprechung zu den für gemeinnützige Körperschaften bedeutsamen Themenbereichen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts im Kalenderjahr 2019 stellt der Autor im Folgenden dar.

I. Spendenabzug

1. Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags – Grundstück als Vermögensstockspende bei Errichtung einer Stiftung (BFH, 6.12.2018 – X R 10/17)

Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10 Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des VZ des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a S. 4 EStG i.V. m. § 10d Abs. 4 EStG). Dieser Bescheid hat für die nachfolgenden Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10b Abs. 1a EStG Bindungswirkung.

Wird das Eigentum an einem Grundstück auf eine Stiftung übertragen, erlangt diese regelmäßig zu dem Zeitpunkt wirtschaftliches Eigentum an dem Grundstück, der in dem auf Übertragung des Eigentums gerichteten notariellen Vertrag für den Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten vorgesehen ist, wobei eine rückwirkende Bestimmung dieses Zeitpunkts einkommensteuerrechtlich unbeachtlich ist. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ist für die zeitliche Zuordnung der Sachspende von Bedeutung.

Fall

Die in den Streitjahren 2005 bis 2007 zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleute (Kläger) haben gemeinsam mit zwei weiteren Gründungsstiftern im Jahr 2001 eine Stiftung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke errichtet. Sie wandten der Stiftung – ausweislich des privatschriftlichen Stiftungsgeschäfts vom 11.7.2001 – ein im Miteigentum aller Stifter stehendes Grundstück zu. Die Stiftung erteilte den Klägern eine Zuwendungsbestä...

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