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BAG: Arbeitgeber nicht zum Hinweis auf Möglichkeit einer Entgeltumwandlung verpflichtet (BB 2014, Heft 34, S. 2046)

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Einführung

BAG, Urteil vom 21.1.2014, 3 AZR 807/11

Volltext des Urteils: BBL2014-2046-1 unter www.betriebs-berater.de

1 Amtlicher Leitsatz

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen.

2 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte dem Kläger zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil er ihn nicht auf seinen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hingewiesen hat.

Der 1964 geborene Kläger war vom 2.5.2000 bis zum 30.6.2010 beim Beklagten beschäftigt. Eine Entgeltumwandlung erfolgte nicht.

Der Kläger hat die Ansicht vertreten, der Beklagte schulde ihm Schadensersatz, da er ihn nicht auf seinen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hingewiesen habe. Der Beklagte sei nach § 1a BetrAVG, jedenfalls aus der ihm obliegenden Fürsorgepflicht zu einem entsprechenden Hinweis verpflichtet gewesen. Der Kläger hat zuletzt beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn 14 380, 38 Euro nebst Zinsen i. H. v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Mit der Revision verfolgt der Kläger seinen Antrag weiter. Der Beklagte beantragt die Zurückweisung der Revision.

3 Aus den Gründen

 

Rz. 7

Die Revision ist unbegründet. Die Vorinstanzen haben die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung und aus § 241 Abs. 2 BGB i.V. m. § 280 Abs. 1 BGB. Der Beklagte hat keine Hinweispflichten verletzt. Er war weder nach § 1a BetrAVG noch aufgrund einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht verpflichtet, den Kläger von sich aus auf seinen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach §...

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