Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Auslandsbeziehungen / 1.5.4.2 Ausländische Quellensteuern

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer, Gül Acar
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Nahezu alle Länder erheben nach den einschlägigen DBA eine Quellensteuer auf Dividenden. Nach Art. 10 Abs. 2 OECD-MA beträgt diese grundsätzlich 15 % des Bruttobetrags der Dividenden. Die meisten DBA sehen aber ein sog. Schachtelprivileg vor, wonach ab einer bestimmten Beteiligungsquote ein niedrigerer Quellensteuersatz erhoben wird. So sieht Art. 10 Abs. 2a OECD-MA ab einer Beteiligung von mindestens 25 % einen Quellensteuersatz von nur noch 5 % des Bruttobetrags vor. Liegt die Quellensteuer in einem Vertragsstaat höher als nach dem DBA vereinbart, so muss die deutsche Gesellschafterin die Erstattung im ausländischen Vertragsstaat beantragen.

Einzelne Länder sehen im Falle einer Schachtelbeteiligung auch vollständig von der Erhebung einer Quellensteuer ab. So können Dividenden, die eine in Frankreich ansässige KapG an eine in Deutschland ansässige KapG ausschüttet, nicht besteuert werden, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt (Art. 9 Abs. 4 DBA Frankreich). Diese Dividenden berechtigen nicht zu einer Steuergutschrift (avoir fiscal). Die bei der Zahlung evtl. erhobene Vorsteuer (précompte) wird der in Deutschland ansässigen Gesellschaft erstattet.

Diese Regelung entspricht im Wesentlichen der sog. Europäischen Mutter-Tochter-Richtlinie. Danach sind Dividenden, die eine europäische Tochtergesellschaft an ihre in der EU ansässigen Mutter ausschüttet, entweder von der Besteuerung ausgenommen (in Deutschland in § 8b KStG umgesetzt) oder die auf die Gewinne der Tochter anfallenden Steuern werden bei der Besteuerung der Mutter angerechnet (Art. 4 der Richtlinie). Auch nach der Richtlinie sind die von einer Tochtergesellschaft an die Mutter ausgeschütteten Gewinne vom Quellensteuerabzug auszunehmen (Art. 5 der Richtlinie).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Ertragsteuern Online enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Radikal arbeiten
Radikal arbeiten
Bild: Haufe Shop

Lassen Sie den Frust durch zu viele Meetings und E-Mails hinter sich! Sven Väths Gebrauchsanweisung für ein befreites Arbeitsleben beschreibt ein revolutionäres New-Work-Konzept für einen konstruktiven, wertschätzenden und fairen Arbeitsalltag in einer modernen Arbeitswelt.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren