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Aushangpflichtige Gesetze

Haufe-Lexware Redaktion
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Einführung

Das Produkt enthält aushangpflichtige Gesetze sowie weitere wichtige Arbeitsschutzgesetze.

1 Aushangpflichtige Gesetze

Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über wichtige, ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze oder Verordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen.

Den Bestimmungen über die Aushang- oder Auslagepflicht von Gesetzen kann der Arbeitgeber auch dadurch entsprechen, dass die im Betrieb vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik, wie das Intranet, genutzt wird. Die Bekanntmachung ausschließlich in elektronischer Form ist jedoch nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass alle Arbeitnehmer, entweder am eigenen Arbeitsplatz oder an einem für alle Arbeitnehmer allgemein zugänglichen Computer von den bekannt zu gebenden Vorschriften Kenntnis erlangen können.

Bitte beachten Sie, dass einige der Gesetze nur in Auszügen auf dem Produkt veröffentlicht sind. In diesen Fällen ist nicht das gesamte, sondern nur ein Teil des Gesetzes aushangpflichtig.

Die wichtigsten Aushangverpflichtungen ergeben sich dabei aus folgenden Bestimmungen:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Nach § 12 Abs. 5 AGG muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Informationen über die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG an den dafür zuständigen Stellen im Betrieb oder der Dienststelle bekannt gemacht werden. Weiterhin müssen die nach § 13 AGG zuständigen Stellen, die für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden über Benachteiligungen einzurichten sind, bekannt gemacht werden.

Arbeitszeitgesetz

Der Arbeitgeber hat einen Abdruck dieses Gesetzes, der einschlägigen Rechtsverordnungen sowie der Tarifverträge und Betriebsvereinbaru...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Aushanggesetze für den öffentlichen Dienst enthalten. Sie wollen mehr?

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