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Ausbildungsbeihilfe / 3 Ausbildungsförderung für Arbeitgeber

Björn Kazda
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Die Arbeitgeberförderung erfolgt in Form von Zuschüssen bei betrieblicher Qualifizierung und Ausbildung. Daneben können Arbeitgeber durch ausbildungsbegleitende Hilfen bzw. durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung unterstützt werden.

 
Wichtig

Antragstellung vor Förderbeginn

Der Antrag auf Förderung muss grundsätzlich vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses gestellt werden, d. h. vor dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn. Die Agentur für Arbeit kann bei Vorliegen einer unbilligen Härte eine nachträgliche Antragstellung zulassen.[1]

[1] § 324 Abs. 1 SGB III.

3.1 Einstiegsqualifizierung

3.1.1 Ziel

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine spezielle Form der Berufsvorbereitung. Sie soll jüngeren Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ermöglichen, eine (anschließende) Berufsausbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Mit dem Instrument sollen zugleich nicht oder nicht mehr ausbildende Betriebe (erneut) für die Berufsausbildung gewonnen werden.

Die Förderung darf allerdings nicht dazu führen, dass betriebliche Ausbildungsstrukturen verdrängt werden. Sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antrag stellende Betrieb seine Ausbildungstätigkeit verringert hat und durch Plätze für EQ ersetzt, ist eine Förderung ausgeschlossen.

 
Hinweis

Erleichterte betriebliche Voraussetzungen

Da mit der EQ auch nicht ausbildende Betriebe angesprochen werden sollen, ist die Förderung nicht davon abhängig, dass die nach dem BBiG oder der Handwerksordnung (HwO) grundsätzlich geforderte Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal vorliegen.[1]

[1] §§ 27-33 BBiG, §§ 21 ff. HWO.

3.1.2 Förderleistungen

Arbeitgeber, die eine EQ durchführen, können einen Zuschuss in Höhe der von ihnen mit dem Auszubildenden vereinbarten Vergütung bis zu einer Höhe von 276 EUR monatlich erhalten.[1] Die EQ begründet Versicherungspfli...

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