Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Ausbildung / 2.3.6.1.1 Mindestausbildungsvergütung nach dem BBiG

Justus Steinbömer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Der Gesetzgeber hat die Mindestvergütung unmittelbar im BBiG, und zwar in § 17 verankert. Diese gilt für Auszubildende, die in einem nach dem BBiG oder der Handwerksordnung (HwO) geregelten Beruf ausgebildet werden, nicht jedoch für landesrechtlich geregelte Berufe wie z. B. Erzieher.

Die Mindestausbildungsvergütung gilt erstmals für Berufsausbildungsverträge, die ab dem 1.1.2020 abgeschlossen werden. Für Berufsausbildungsverträge, die bis zum Ablauf des 31.12.2019 abgeschlossen wurden, greifen die sich aus § 17 Abs. 2 BBiG ergebenden Mindestsummen nicht. Hier bleibt es bei der Regelung des § 17 in der Fassung bis zum 31.12.2019, wonach Ausbildende den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren haben.

Für Auszubildende, die ihre Ausbildung im Jahr 2020 begonnen haben, beträgt die Höhe der Mindestvergütung im ersten Jahr der Berufsausbildung 515 EUR. 2021 erhöht sich die Mindestvergütung auf 550 EUR, 2022 auf 585 EUR und 2023 auf 620 EUR. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 % im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 % im vierten Ausbildungsjahr. Dementsprechend ergeben sich folgende Mindestausbildungsvergütungen bei einem Ausbildungsbeginn:

  • 2020: 1. Jahr = 515 EUR; 2 Jahr = 608 EUR; 3. Jahr = 695 EUR; 4. Jahr = 721 EUR,
  • 2021: 1. Jahr = 550 EUR; 2 Jahr = 649 EUR; 3. Jahr = 743 EUR; 4. Jahr = 770 EUR,
  • 2022: 1. Jahr = 585 EUR; 2 Jahr = 690 EUR; 3. Jahr = 790 EUR; 4. Jahr = 819 EUR,
  • 2023: 1. Jahr = 620 EUR; 2 Jahr = 732 EUR; 3. Jahr = 837 EUR; 4. Jahr = 868 EUR.

Ab 2024 wird die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt diese jeweils spätestens bis zum 1. November eines jeden Kalend...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TV-L Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren