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Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche im Verein

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Zusammenfassung

Für Vereinsverantwortliche ist es nicht einfach, Mitglieder und Ehrenamtliche im Sinne der Gemeinschaft zum Mitmachen im Verein zu motivieren. Umso wichtiger ist es, freiwilliges Engagement anzuerkennen. Vielen Ehrenamtlichen reicht bereits ein Dankeschön oder sie freuen sich über die Gratulation zum Geburtstag, die Genesungswünsche im Krankheitsfall oder das gesellige Beisammensein beim Grillen. Der ein oder andere kann auch eine kleine Finanzspritze in Form einer sogenannten Aufwandsentschädigung, die innerhalb bestimmter Grenzen sogar abzugsfrei ist, gut gebrauchen. Die macht zwar niemanden reich, für Mitglieder mit geringem Einkommen kann sie jedoch eine willkommene Unterstützung bei der Ausübung ihres Hobbys sein.

 

Die 4 häufigsten Fallen

1. Anreiz

Viele Menschen benötigen einen Anreiz, um aktiv am Vereinsleben teilzunehmen bzw. um sich einzubringen. Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen sind ein gutes Mittel, Engagement auch in wirtschaftlicher Hinsicht anzuerkennen.

2. Fehlendes steuerliches Fachwissen

Rund um Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen gibt es verschiedene Details zu beachten. Fehler können unter Umständen gravierende Folgen, bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit, haben.

3. Aufwendungsersatz

Aufwendungsersatz muss von Aufwandsentschädigungen unterschieden werden. Aufwendungsersatz muss tatsächlich entstanden sein und darf nur in einer angemessenen Höhe ausgezahlt werden.

4. Auszahlung an Vorstandsmitglieder

Hier ist Vorsicht geboten. Zahlungen dürfen nur erfolgen, wenn vorher besondere Vorkehrungen getroffen worden sind.

1 Aus dem Vereinsleben

Felix U. trainiert neben seinem Vollzeitjob als IT-Fachmann ehrenamtlich Kinder und Jugendliche in seinem Tennisverein. Da sein Engagement weit über dem anderer Ehrenamtlicher liegt, zahlt ihm der Verein monatlich eine Übungsleiterpauschale ...

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