Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Arbeitsvermittlung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Die Arbeitsvermittlung ist eine Kernaufgabe der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter. Sie dient dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Der Vermittlungsauftrag ist eng mit einem Beratungsangebot für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verknüpft. Arbeitsvermittlung darf auch durch private (gewerbliche) Vermittler angeboten werden. Leistungen der Arbeitsverwaltung an Arbeitnehmer oder Arbeitsuchende zur Arbeitsförderung/-vermittlung nach dem SGB III sind grundsätzlich steuerfrei.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Recht der öffentlichen Arbeitsvermittlung, einschließlich der finanziellen Förderung, ist in den §§ 35 bis 45 SGB III geregelt. Der Beratungsauftrag der Arbeitsverwaltung ist in den §§ 29 bis 34 SGB III verankert. Vorschriften zur privaten Vermittlung enthalten die §§ 296 bis 301 SGB III.

Arbeitsrecht

Arbeitsuchende und Arbeitgeber haben einen Rechtsanspruch auf die Dienstleistung der Arbeitsvermittlung. Hierzu gehört auch die darauf gerichtete Beratung. Dieser Anspruch auf Beratung und Vermittlung besteht unabhängig davon, ob der Arbeitsuchende oder der Arbeitgeber zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Die Agentur für Arbeit darf allerdings nicht vermittlerisch tätig werden, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll, das gegen ein Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt.[1] Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Regelungen des Mindestlohngesetzes bzw. die nach diesem Gesetz vorrangigen Regelungen.[2] Das Gesetz schließt zudem aus, dass die Agentur für Arbeit in Betriebe vermittelt, die gegen zwingende Normen des Arbeitsschutzes einschließlich des technischen Arbeitsschutzes verstoßen. Ausgeschlossen sind auch Vermittlungen in Betriebe, wenn Regelungen im Zusammenhang mit der Ausländerbeschäfti...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren