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Arbeitsunfall [Stand 2023]

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Zusammenfassung

 
Begriff

Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Sie werden auch als Berufsunfälle bzw. Werksunfälle oder Betriebsunfälle bezeichnet. Bei Unfallereignissen muss ein Bezug zu einer Tätigkeit gegeben sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (versicherte Tätigkeit). Anderenfalls (z. B. bei privaten Freizeit-, Sport- oder Verkehrsunfällen) handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, für den ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: § 108 SGB VII (Bindung der Arbeitsgerichte an Feststellungen der Sozialversicherungsträger), § 3 Abs. 1 EFZG (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch bei Arbeitsunfall). § 193 Abs. 5 SGB VII und § 89 Abs. 6 BetrVG zur Mitbestimmung. BAG, Urteil v. 18.11.2019, 8 AZR 35/19 (zur Haftungsbeschränkung gemäß §§ 104 ff. SGB VII).

Sozialversicherung: § 8 Abs. 1 SGB VII bestimmt den Begriff "Arbeitsunfall" und verbindet ihn mit der versicherten Tätigkeit (§§ 2, 3 oder 6 SGB VII). Die Rechtsprechung enthält zahlreiche Urteile zum Begriff "Arbeitsunfall" (z. B. BSG, Urteil v. 7.5.2019, B 2 U 31/17).

Arbeitsrecht

1 Feststellung des Arbeitsunfalls

Die Feststellung, ob ein Arbeitsunfall gemäß § 8 SGB VII gegeben ist und in welchem Umfang und von welchem Träger der Unfallversicherung die Leistungen zu gewähren sind, obliegt den Sozialversicherungsträgern. Diese Feststellungen sind auch für das Arbeitsgericht bindend, wenn ein Arbeitgeber oder ein Betriebsangehöriger wegen eines Arbeitsunfalls in Anspruch genommen wird.[1]

[1] § 108 SGB VII.

2 Entgeltfortzahlung, Verletztengeld

Generell zahlt der Arbeitgeber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch bei einem Arbeitsunfall für die Dauer von 6 Wochen das Arbeitsentgelt fort.[1]

Ist der Arbe...

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