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Arbeitsunfähigkeit [Stand 2024]

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Arbeitsrecht

1 Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit

1.1 Allgemeine Grundsätze

Eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben. Grundsätzlich müssen die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitnehmers begründet sein.

Der wichtigste Fall der Arbeitsunfähigkeit ist die den Entgeltfortzahlungsanspruch begründende Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Dabei ist zwischen der Krankheit und der Arbeitsunfähigkeit streng zu unterscheiden.

 
Hinweis

Unterscheidung zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Die Krankheit ist Ursache der Arbeitsunfähigkeit. Das Vorliegen einer Krankheit bedeutet jedoch keinesfalls automatisch, dass damit auch die Arbeitsunfähigkeit vorliegt! Erforderlich ist vielmehr die kausale Verknüpfung von Krankheit und der Unmöglichkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

Die Beurteilung der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit muss in Bezug auf die vom Arbeitnehmer nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags geschuldete Arbeitspflicht erfolgen. Die (gesundheitlichen) Umstände müssen es verhindern, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen kann. Gleichgestellt ist der Fall, dass der Arbeitnehmer die Tätigkeit aufgrund der ärztlichen Prognose objektiv nicht ausüben sollte, weil anderenfalls die Heilung verhindert oder zumindest verzögert wird. Ausreichend ist es daher, wenn der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitsleistung nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern.[1]

Arbeitsrechtlich ist es unbeachtlich, ob der Arbeitnehmer durch die Krankheit ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist; auch der vermindert Arbeitsfähige ist arbeitsunfähig krank, ebenso der nach § 74 SGB V (stufenweise Wiedereingliederung) Teilzeitarbeit leistende Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist nicht zu einer Teilzeitbeschäftigung verpflichtet un...

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