Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Arbeitsförderung / 3 Aktivierung/berufliche Eingliederung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

3.1 Vermittlungsbudget

Arbeitnehmer können bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit aus einem Vermittlungsbudget finanziell unterstützt werden.[1] In Betracht kommen z. B. Zuschüsse zu Bewerbungs- und Reisekosten, zu einer Arbeitsausrüstung oder zu den Kosten bei auswärtiger Arbeitsaufnahme bzw. für einen Umzug. Gefördert wird auch die Arbeitsaufnahme in EU-Staaten, EU-assoziierten Staaten oder der Schweiz.

[1] § 44 SGB III.

3.2 Maßnahmen zur Aktivierung/beruflichen Eingliederung

Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung[1] sollen Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer und Arbeitslose an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Maßnahme und – bei Teilnehmern mit Arbeitslosengeldanspruch – auch die Weiterleistung des Arbeitslosengeldes während der Maßnahme. Zu den förderungsfähigen Maßnahmen gehören auch die vermittlerische Betreuung von Arbeitslosen durch private Arbeitsvermittler und betriebliche Erprobungen.

 
Wichtig

Betriebliche Erprobung kann bis zu 12 Wochen gefördert werden

Eine Aktivierungsmaßnahme kann ganz oder teilweise auf einem konkreten Arbeitsplatz im Betrieb eines (potenziellen) Arbeitgebers durchgeführt werden. Dies bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, einen Arbeitslosen vor einer Einstellung zu erproben und sich von dessen Eignung zu überzeugen. Die Förderdauer kann grundsätzlich bis zu 6 Wochen betragen.

Bei Langzeitarbeitslosen oder bei Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, können betriebliche Maßnahmen generell bis zu 12 Wochen gefördert werden.[2] Entsprechende Fördermöglichkeiten bestehen damit auch für den Personenkreis der geflüchteten Menschen. Ob die maximale Förderdauer von 12 Wochen ausgeschöpft ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Frauen können Finanzen
Frauen können Finanzen
Bild: Haufe Shop

Geld bewusst nutzen: Dani Parthum, die „Geldfrau“, zeigt dir, wie Geld zur Kraftquelle wird, du klug fürs Alter investierst und finanziell eigenständig bleibst – auch in der Partnerschaft. Ein Buch mit klarem Wissen, echten Fällen und persönlichen Reflexionen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren