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Anschaffungskosten

Dipl.-Verww. (FH) Frank Schnelle
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Zusammenfassung

 
Begriff

Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. Minderungen des Anschaffungspreises sind abzusetzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die rechtlichen Grundlagen für die Bewertung von Vermögensgegenständen mit deren Anschaffungskosten sind in den Bundesländern in folgenden Vorschriften geregelt:

 
Baden-Württemberg §§ 44 Abs. 1 GemHVO BW
Bayern § 77 Abs. 2 KommHV-Doppik BY
Brandenburg § 38 Abs. 1 KomHKV BB
Hessen § 41 Abs. 2 GemHVO-Doppik HE
Mecklenburg-Vorpommern § 33 Abs. 2 GemHVO-Doppik MV
Niedersachsen § 47 Abs. 2 GemHKVO NI
Nordrhein-Westfalen § 34 Abs. 2 KomHVO NW
Rheinland-Pfalz § 34 Abs. 2 GemHVO RP
Saarland § 35 Abs. 2 KommHVO SL
Sachsen § 38 Abs. 1 KomHVO-Doppik SN
Sachsen-Anhalt § 38 Abs. 1 GemHVO-Doppik ST
Schleswig-Holstein § 41 Abs. 2 GemHVO-Doppik SL
Thüringen § 36 Abs. 2 GemHV-Doppik TH

1 Unterscheidung von Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen

Das kaufmännische Rechnungswesen unterscheidet zwischen Anschaffungsvorgängen und Herstellungsvorgängen. Während Vermögensgegenstände bei erstgenannten Vorgängen zu Anschaffungskosten bewertet werden, sind in letztgenannten Geschäftsvorfällen Herstellungskosten zu aktivieren. Im Folgenden wird die Bewertung von Anschaffungen näher erläutert und die einzelnen Bestandteile des Wertbegriffes Anschaffungskosten werden dargestellt.

Der Beitrag ist zwar angelehnt an die Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen. Die Inhalte der hierbei zugrunde gelegten Regelungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) finden sich jedoch weitestge...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finanz Office für die öffentliche Verwaltung enthalten. Sie wollen mehr?

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