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Anlage 3: Hilfen zur Schätzung von Energieverbräuchen

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Siehe auch die Werte aus der GdW-Jahresstatistik in Kapitel 7.

 
Energieversorgung Energetischer Modernisierungszustand Energieverbrauch Heizung[1] Energieverbrauch Warmwasser[2]
    kWh/m²a kWh/m²a
Gasetagenheizung umfassend 88 enthalten
  teilweise 125 enthalten
  unsaniert 175 enthalten
Ofenheizung teilweise 120 15 (Strom)
  unsaniert 140 15 (Strom)
Nachtspeicherheizung Niedriger Verbrauch 107 15 (Strom)
  Hoher Verbrauch 145 15 (Strom)
Wärmepumpe (Strom)     10 (Strom)
Zentrale Warmwasserbereitung (zum Subtrahieren für die Temperaturbereinigung der Heizenergie) alle  

32[3]

(die Verwendung individueller Werte ist sinnvoll, obwohl der Einfluss auf die Temperaturbereinigung gering ist)
Zentrale Warmwasserbereitung umfassend modernisiert   20 bis 25

Eine energetisch umfassende Modernisierung umfasst mindestens die Dämmung von Dach bzw. oberster Geschossdecke und der Fassade, neue Fenster und eine energiesparende Anlagentechnik (z. B. neuer Heizkessel).

Energetisch teilweise modernisiert heißt, eine oder mehrere der o. g. Maßnahmen wurden ggf. teilweise (Giebeldämmung), durchgeführt.

Verhältnis von Bedarfs- zu Verbrauchswerten

Bild 2: Endenergiebedarf und Energieverbrauch nach Baualter.[4] Anmerkung: Die Werte sind für EFH und MFH gewichtet und auf die Nutzfläche bezogen. Umrechnung auf Wohnfläche durch Multiplikation mit 1,2. Umfassend modernisierte Gebäude sind entsprechend ihrer Modernisierungsjahre einzuordnen.

Die Werte gelten für verbundene Anlagen (Heizung und Warmwasser), sind aber nicht speziell für Mehrfamilienhäuser ermittelt. Wenn bessere Abschätzungen vorliegen, sollten diese verwendet werden. Praktische Schlussfolgerungen für Fälle, in denen keine besseren Daten vorliegen:

  • Bei Bedarfswerten von 220 kWh/m²a (Nutzfläche) und mehr kann ein Abschlag von bis zu einem ...

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