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Aktivitäten des Arbeitnehmers während dessen Arbeitsunfähigkeit – ihr konkret störender Charakter für das Arbeitsverhältnis (BB 2020, Heft 06, S. 308)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Im Berufsalltag kommt es auch während Phasen von Arbeitsunfähigkeit zu vielfältigen, "außerdienstlichen Aktivitäten" des erkrankten Arbeitnehmers, die diesen neben der Erkrankung zusätzlich körperlich belasten. Trotz des Vorhandenseins einer umfangreichen Judikatur besteht dabei seitens der Arbeitgeber bei der Bewertung der jeweiligen außerdienstlichen Aktivität eine erhebliche Unsicherheit, inwieweit diese während der Arbeitsunfähigkeit rechtlich zulässig sind oder nicht. Um den Arbeitgebern für ihre Bewertungspraxis die notwendige Rechtssicherheit zu geben, soll daher in diesem Beitrag die einschlägige Rechtsprechung zu "dem" maßgeblichen Bewertungsmaßstab betreffend die rechtliche Zulässigkeit oder Unzulässigkeit außerdienstlicher Aktivitäten erkrankter Arbeitnehmer untersucht werden.

I. Einleitung

Anders als es die Begrifflichkeit "außerdienstliche Aktivitäten" nahelegt, sind diese Aktivitäten seiner Arbeitnehmer für den Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung. Sein Interesse geht bei dem gesunden Arbeitnehmer dahin, dass dieser durch seine außerdienstlichen Aktivitäten seine berufliche Leistungsfähigkeit möglichst wenig beeinträchtigt. Beim erkrankten Arbeitnehmer ist ihm demgegenüber daran gelegen, dass dieser zusätzliche körperliche Belastungen meidet, um seine Leistungsfähigkeit schnellstmöglich wiederzuerlangen. Umgekehrt besteht das Interesse des Arbeitnehmers darin, seinen außerdienstlichen Freiraum möglichst wenig eingeschränkt zu sehen und zwar unabhängig davon, ob er gerade gesund oder krank ist.

Als Konsequenz dieses Interessengegensatzes muss der Arbeitgeber in der betrieblichen Praxis sehr häufig eine Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit außerdienstlicher Aktivitäten des Arbeitnehmers während dessen Arbeitsunfähigkeit vornehmen. Fragt er allerdings Rechtsprec...

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