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Ablaufprozess in der Haushaltswirtschaft

Dipl.-Verww. (FH) Frank Schnelle
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Abläufe in der kommunalen Haushaltswirtschaft lassen sich in 3 grundsätzliche Phasen einteilen:

  1. Aufstellung des Haushalts (Haushaltsplanung)
  2. Ausführung des Haushalts (Haushaltsbewirtschaftung)
  3. Abrechnung des Haushalts (Jahresabschluss)

Die Gemeindeordnungen und Gemeindehaushaltsverordnungen der Länder enthalten hierzu maßgebliche gesetzliche Regelungen, die Eckpunkte der Ablaufprozesse und, zur Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit sowie aus finanzstatistischen Aspekten, die Inhalte der jeweiligen Rechenkomponenten. Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenfestlegungen obliegen jeder Kommune und so können und müssen weitere eigene Festlegungen zur kommunalen Ausgestaltung getroffen werden, die zwischen Verwaltung und lokaler Politik abzustimmen sind. Daraus ergeben sich in jeder Kommune in gewissem Umfang individuelle Ausgestaltungen, insbesondere beim Aufstellungsprozess des Haushalts.

Neben den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen werden in diesem Beitrag auch übliche individuelle Ablaufschritte erläutert. Die Darstellung orientiert sich dabei an eine prozessuale Betrachtung und gibt an, in welchem zeitlichen Horizont die jeweiligen Ablaufschritte eingeordnet werden können.

Der Beitrag ist angelehnt an die Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen. Die Inhalte der hierbei zugrunde gelegten Regelungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) finden sich jedoch weitestgehend auch in den Bestimmungen der anderen Bundesländer wieder, auch wenn in Nordrhein-Westfalen mittlerweile eine 6-Monatsfrist für die Aufstellung des Jahresabschlusses, anstelle früher und in anderen Bundesländern meist üblichen 3-Monatsfrist, gilt.

1 Kreislauf der Haushaltswirtschaft

Die Abläufe in der kommunalen Haushaltswirtschaft ...

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