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§ 55 DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONSVEREINBARUNGEN BEI PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP (Service Concession Arrangements)

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf IFRIC 12 und SIC 29 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum 1.1.2025 beschlossen wurden.

1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe

 

Rz. 1

IFRIC 12 gibt Leitlinien zur Rechnungslegung des privaten Betreibers i. R. v. Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (service concession contracts) bei public private partnership (IFRIC 12.4). Im Kern geht es um privat finanzierte und betriebene Infrastruktureinrichtungen. Unabhängig davon, ob der private Partner sie erstellt, erworben bzw. grundlegend verbessert hat oder lediglich den Betrieb und die Unterhaltung vorhandener Infrastruktur übernimmt (IFRIC 12.7).

Der Infrastrukturbegriff des IFRIC 12 und des begleitenden Offenlegungsstandards SIC 29 ist u. E. nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beschränkt. Die Standards führen neben Tunnels, Autobahnen u. a. auch Beispiele wie Gefängnisse, Krankenhäuser an, bei denen eine Betriebsführungsvereinbarung neben den Gebäuden i. d. R. auch die zum Betrieb der Einrichtung erforderlichen beweglichen Vermögenswerte umfasst.

 

Rz. 2

IFRIC 12 ist nur auf solche Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen anzuwenden, bei denen der öffentliche Partner Vorgaben macht, welchen Service der private Betreiber an wen und zu welchem Preis zu machen hat (IFRIC 12.5(a)). Problematisch ist die Anwendbarkeit des Standards dann, wenn qualitativ gleichwertige Leistungen (zu Hilfsumsätzen Rz 7) vorliegen und der öffentliche Partner nur für einen Teil der Leistungen Vorgaben macht. So könnte etwa bei einer Mautstrecke die Mautgebühr für Pkws vorgegeben, die für Lkws aber vom privaten Partner frei gestaltbar sein. Hier wäre u. E. auf das Hauptgewicht der Erlöse abzustellen.

 

Rz. 3

Nicht in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 fallen folgende Tatbestände:

  • Der private Partner unterliegt in d...

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