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4. Wohneigentumsförderung 2024 – Übersicht

Robert Engert, Winfried Simon
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4.0 Vorbemerkung

Die steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuerrechts.

4.1 Förderung durch Eigenheimzulage

4.1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Durch das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage (EigZulG) vom 22.12.2005, BStBl 2006 I S. 78 ist die Eigenheimzulage zum 1.1.2006 weggefallen. Im Gegenzug sollte das selbstgenutzte Wohneigentum zum 1.1.2007 stärker in die geförderte Altersvorsorge integriert werden, was jedoch erst durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) vom 29.7.2008 (BGBl I S. 1509) mit Wirkung ab 2008 erfolgt ist. Einzelheiten zur Einbeziehung in die sog. Riester-Rente (sog. Wohnriester oder Eigenheimrente) sind den Ausführungen zur Anlage AV (vgl. Teil I Tz 4.3.5) zu entnehmen. Wie im Koalitionsvertrag 2018 der Vorgängerregierung vereinbart, wurde als direkte Fördermaßnahme zur Eigentumsbildung für Familien ein Baukindergeld eingeführt. Dieses wurde außerhalb des Steuerrechts als Zuschuss nach Haushaltsrecht gewährt. Für den Ersterwerb von Neu- oder Bestandsbauten betrug dieses 1200 EUR je Kind und Jahr und wurde über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Das Baukindergeld gab es bis zu einer Einkommensgrenze von 90 000 EUR zu versteuerndem Einkommen mit einem Kind, die sich um 15 000 EUR pro weiterem Kind erhöht. Der Zuschuss warelektronisch im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) zu beantragen, nachdem die Anspruchsberechtigten in das Wohneigentum eingezogen waren. Das Förderprogramm mit Zuschüssen wurde zum 31.3.2023 beendet. Seit dem 1.3.2024 bietet die KfW mit dem Produkt "Wohneigentum für Familien (300)" eine 20-jährige Zinsbindung als Förderung für Familien und Alleinerziehende mit den o. a. Einkommensgrenzen. Weitere Details können Tz 4.6 ...

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