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§ 4 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG (Events after the ... / 6 Angaben

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 54

Nach IAS 10 sind im Anhang folgende Angaben zu machen:

  • Zeitpunkt der Freigabe des Jahresabschlusses zur Veröffentlichung samt dem handelnden Organ (IAS 10.17 Satz 1);
  • Möglichkeit (power) zur Änderung des freigegebenen Abschlusses (IAS 10.17 Satz 2);
  • Erläuterung von wesentlichen wertbeeinflussenden Ereignissen (IAS 10.21);
  • Aktualisierung der Anhangangaben aufgrund von wertaufhellenden Ereignissen (IAS 10.19).
 

Rz. 55

Der Freigabezeitpunkt ist u. E. identisch mit dem Ende der Wertaufhellungsfrist (Rz 8). Das handelnde Organ nach deutschem Recht ist der Vorstand bzw. die Geschäftsführung, der bzw. die für die Abschluss­erstellung verpflichtet sind. Diesen kommt die authorisation i. S. d. IAS 10.17 Satz 1 zu. Die Änderungskompetenz des Aufsichtsrats bzw. der Gesellschafterversammlung ist in IAS 10.17 Satz 2 berücksichtigt. Diese Organe können die authorisation nicht vornehmen, denn sonst wäre IAS 10.17 Satz 2 ohne Anwendungsbereich.

 

Rz. 56

Durch die Angabe des Unterzeichnungsdatums wird der Abschlussadressat darüber informiert, welche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag berücksichtigt sind und welche Ereignisse nicht bilanziell erfasst wurden (IAS 10.18).

 

Rz. 57

Materiell bedeutsame ansatz- oder wertbeeinflussende Ereignisse sind im Anhang zu erläutern, um eine sachgerechte Beurteilung des Jahresabschlusses zu ermöglichen. Dabei sind anzugeben:

  • die Art des Ereignisses (IAS 10.21(a)) und
  • eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen oder eine Aussage über die Unmöglichkeit einer solchen Schätzung (IAS 10.21(b)).
 

Formulierungsbeispiel

Unsere Fertigungsanlage in der Niederlassung Süd wurde am 12.1.01 durch eine Überschwemmung erheblich beschädigt. Seitdem liegt diese Produktionslinie still. Der Schaden wird auf 1 Mio. EUR geschätzt. Inwieweit der Schaden versichert ist, läss...

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