Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 30 ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHM ... / 4.3 Speziell die arm’s-length-Bedingung

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 30

Erklärungsbedürftig ist die bedingte Angabepflicht des IAS 24.23 über die Einhaltung der arm’s-length-Konditionen für die Geschäftsbeziehungen. Solche Angaben sollen nur erfolgen, wenn die Fremdüblichkeit substanziiert werden kann. Eine – offenzulegende – "Substanziierung" im eigentlichen Sinn würde im Grunde eine Dokumentation wenigstens über die Preisfindung etwa nach Maßgabe des § 90 Abs. 3 AO erforderlich machen. Eine solche "Darstellungstiefe" kann indes für Zwecke der kaufmännischen Rechnungslegung und der fair presentation derselben nicht sinnvoll sein, schon deswegen nicht, weil dabei sehr schnell die Grenze der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen erreicht würde. Hinzu kommt die dem Inhalt von IAS 24 generell zugrunde liegende Beschränkung auf die Offenlegung der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Parteien, die gerade eine Angemessenheitsbeurteilung ausschließt (Rz 4).

U. E. kann deshalb im Anhang auf die eher floskelhafte Versicherung der Angemessenheit aller vereinbarten Transaktionen mit nahestehenden Parteien überhaupt verzichtet werden. IAS 24 verlangt keine Angabe über die Preispolitik.

Wenn gleichwohl eine entsprechende Angabe gemacht werden soll, gilt u. E. Folgendes: der Ort der substanziierten Dokumentation lässt sich nicht eindeutig interpretieren. Möglich erscheint auch ein internes Arbeitspapier, dann allerdings mit der Angabepflicht im Anhang: "Der Leistungsaustausch erfolgt zu fremdüblichen Bedingungen. Die Fremdüblichkeit wird laufend dokumentiert und überwacht; ggf. erforderliche Anpassungen werden zeitnah vorgenommen." Für die letztgenannte Interpretation von IAS 24.23 spricht auch folgende – praktische – Überlegung: wer den Hinweis auf die Fremdüblichkeit unterlässt, kann im Vergleich zu Mitbewerbern den Eindruck erwecken, er habe g...

Dieser Inhalt ist unter anderem im IFRS-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Frauen können Finanzen
Frauen können Finanzen
Bild: Haufe Shop

Geld bewusst nutzen: Dani Parthum, die „Geldfrau“, zeigt dir, wie Geld zur Kraftquelle wird, du klug fürs Alter investierst und finanziell eigenständig bleibst – auch in der Partnerschaft. Ein Buch mit klarem Wissen, echten Fällen und persönlichen Reflexionen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren