Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 28a BILANZIERUNG VON SICHERUNGSBEZIEHUNGEN (Hedge Acco ... / 12 Anwendungszeitpunkt

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 162

Die Vorgaben des hedge accounting sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung der Vorgaben zum hedge accounting steht auch weiterhin im Ermessen des Bilanzierers. Alternativ ermöglicht IFRS 9, Kreditrisikopositionen erfolgswirksam zum fair value zu bewerten, wenn das Risiko mit einem Kreditderivat gesteuert wird.

Bis zum Abschluss des (Gesamt-)Projekts Bilanzierung von Finanzinstrumenten besteht darüber hinaus ein einmalig ausübbares Wahlrecht zum Rückgriff auf die bestehenden Vorgaben nach IAS 39 insgesamt (IFRS 9.7.2.21) oder nur bezogen auf die Absicherung offener Portfolien (macro hedge accounting). Als zeitlich begrenzte Zwischenlösung – zur Vermeidung von Inkonsistenzen – können die bestehenden Vorgaben des IAS 39 zum hedge accounting bis zum Abschluss des nunmehr eigenständigen Projekts macro hedge accounting fortgeführt werden.

 

Rz. 163

Durch eine am 18.12.2024 beschlossene Ergänzung der Vorgaben des IFRS 9 ergeben sich Änderungen für die Designation von geschlossenen Energielieferverträgen mit Bezug von naturabhängiger Energie (Rz 33 f.), für die eine Anwendung der own use exemption nicht in Betracht kommt (→ § 28 Rz 40 ff.). Die Ergänzungen reduzieren die Anforderungen für die Designation von Stromabnahmeverträgen als hedged item.

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2026 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist – ein endorsement in europäisches Recht vorausgesetzt – für Berichtsperioden zulässig, die nach Veröffentlichung der Änderungen beginnen. Die Änderungen zur Designation von Sicherungsbeziehungen sind prospektiv anzuwenden. Bereits bestehende Sicherungsbeziehungen dürfen aber vorzeitig beendet und re-designiert werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im IFRS-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Jahreswechsel: Frohes neues Jahr 2026
Happy New Year Business-People Konfetti Sekt
Bild: AdobeStock

Für das neue Jahr 2026 wünschen wir Ihnen alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren