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§ 26 STEUERN VOM EINKOMMEN (Income Taxes) / 3.12.2.2 Erhöhte Anforderungen bei Verlusthistorie

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 137

IAS 12.35 behandelt die negative Beweiskraft von bestehenden Verlustvorträgen. Eine Reihe steuerlicher Verluste in der näheren Vergangenheit (history of recent losses) begründet für sich allein starke Zweifel an der Realisierbarkeit des Verlustvortrags durch zukünftige Gewinne. Sollen gleichwohl aktive Steuerlatenzen angesetzt werden, bedarf es einer klaren Widerlegung dieser Zweifel durch ausreichend passive Steuerlatenzen oder andere überzeugende Gründe (convincing other evidence). IAS 12 definiert den Begriff "history of recent losses" nicht. Nach IAS 8.12 kann hilfsweise auf US-GAAP zurückgegriffen werden: Danach liegt eine Verlusthistorie i. d. R. vor, wenn das kumulierte steuerliche Ergebnis des Berichtsjahres und der zwei vorangehenden Jahre negativ ist (ASC 740–10–30–21). Im Einzelfall, etwa bei einer ungewöhnlichen Verlustursache im vorvergangenen Jahr, deren Wiederholung hochunwahrscheinlich ist, kann eine abweichende Betrachtung vorgenommen werden. Ansonsten ist die kumulierte Drei-Jahres-Betrachtung angezeigt. Ihr folgt i. W. auch die SEC, indem sie eine besondere Begründung verlangt, wenn trotz einer Drei-Jahres-Verlusthistorie Verlustvorträge latenziert werden.

 

Rz. 138

Der Katalog des IAS 12.36 dient der Konkretisierung der grundlegenden Ansatzkriterien in IAS 12.35. Somit sind bei Verlusten in der jüngeren Vergangenheit (history of recent losses) Verlustvorträge i. d. R. nur insoweit zu aktivieren, als

  • ausreichende passive Latenzen existieren und/oder
  • überzeugende andere Belege (convincing other evidence) für hinreichendes zukünftiges positives Einkommen bestehen.
 

Rz. 139

Unabhängig davon, ob wegen einer Verlusthistorie erhöhte Wahrscheinlichkeitsanforderungen an die Projektion zukünftigen positiven Einkommens bestehen oder mangels Verlusthistorie ...

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