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2 Steuerpflichtige Umsätze

Christian Trost, Matthias Menebröcker
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Steuerpflichtige Umsätze

 

Rz. 739

Ein nach § 1 Abs. 1 UStG steuerbarer Umsatz, der nicht nach § 4 ff. UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, wird als steuerpflichtiger Umsatz bezeichnet. Steuerbare Umsätze führen folglich nur dann zu einer Umsatzsteuerpflicht, wenn kein Steuerbefreiungstatbestand nach §§ 4 ff. UStG eingreift. Für steuerfreie Umsätze entsteht damit keine Umsatzsteuer.

 

Rz. 740

Eine Steuerbefreiung kommt nur dann in Betracht, wenn überhaupt ein steuerbarer Umsatz vorliegt. Unterliegt ein Umsatz erst gar nicht der Umsatzsteuer, kann auch eine Steuerbefreiung nach §§ 4 ff. UStG nicht in Betracht kommen.

 

Rz. 741

 

Merken Sie sich bitte:

Jeder steuerpflichtige Umsatz muss zunächst steuerbar sein; nur ein steuerbarer Umsatz kann steuerfrei sein.

2.1 Abgrenzung zu nichtsteuerbaren Umsätzen

 

Rz. 742

Da weder nichtsteuerbare Umsätze noch steuerfreie Umsätze eine Umsatzsteuerpflicht auslösen, könnte man annehmen, dass die Unterscheidung zwischen nichtsteuerbaren und steuerfreien Umsätzen rein akademischer Natur sei. Dass beide Umsatzarten keine Umsatzsteuer auslösen, ist aber nur eine gemeinsame Rechtsfolge. Darüber hinaus sind steuerbare und steuerpflichtige Umsätze aufgrund unterschiedlicher Rechtsfolgen zwingend voneinander zu unterscheiden.

 

Rz. 743

Materiell-rechtliche Unterschiede ergeben sich insb. im Hinblick auf den Vorsteuerabzug. Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet, sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG grds. vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dagegen kann der Unternehmer die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, zum Teil auch für nicht steuerbare Leistungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG abziehen, wenn die Leistungen im Rahmen seines Unternehmens verbraucht werden (Bsp.: nichtsteuerbare Innenleistungen).

 

...

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