Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

2. Anlage Sonderausgaben 2024

Robert Engert, Winfried Simon
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

2.1 Vorbemerkungen

Sonderausgaben sind grds. Aufwendungen der Lebensführung, die jedoch steuerlich begünstigt werden. Für die Geltendmachung des Sonderausgabenabzugs sind die folgenden Anlage-Vordrucke zu verwenden:

  • Die "Anlage Sonderausgaben" ist für die Geltendmachung von Kirchensteuern, Spenden und Mitgliedsbeiträgen, Berufsausbildungskosten sowie weiteren Aufwendungen (Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner, Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs) zu verwenden.
  • Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Altersvorsorge, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen) können in der "Anlage Vorsorgeaufwand" geltend gemacht werden; vgl. Tz 3.
  • Der zusätzliche Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge (zu sog. Riester-Verträgen) ist durch Abgabe der "Anlage AV" zu beantragen; vgl. Tz 4.
  • Für ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind geleistete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Schulgeld für den Besuch einer Privatschule oder Kinderbetreuungskosten sind in der "Anlage Kind" anzugeben; vgl. Tz 9.
  • Die "Anlage Sonstiges" ist u. a. zur Geltendmachung der Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter nach § 10g EStG, den Spendenvortrag nach § 10b EStG sowie für den Verlustabzug nach § 10d EStG zu verwenden; vgl. Tz 10.
  • Abzugsbeträge für selbstgenutzte Wohnungen nach § 10e EStG in "Altfällen" (§ 52 Abs. 19 Satz 6 EStG) sowie nach § 10f EStG, die wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können, sind in der "Anlage FW" geltend zu machen; vgl. Tz 27, Teil II Tz 4.3, Teil II Tz 4.5.

Die in den Zeilen 4 bis 41 der "Anlage Sonderausgaben" bezeichneten Aufwendungen fallen nicht unter die Sonderau...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Anleitung Einkommensteuererklärung Online enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren