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2. Anlage Sonderausgaben 2024 / 2.7.2.5 Anlage U – Zustimmung des Unterhaltsempfängers

Robert Engert, Winfried Simon
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Für den erstmaligen förmlichen Antrag des Unterhaltsgebers auf Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben und die Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers ist der beim Finanzamt erhältliche Vordruck "Anlage U" zu verwenden, der von beiden Steuerpflichtigen zu unterschreiben ist. Der Antragsvordruck kann auch im Internet unter www.formulare-bfinv.de abgerufen werden.

In der Anlage U sind Unterhaltsleistungen an Kinder gesondert anzugeben; diese sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig (vgl. Tz 2.7.2.1) und müssen aus einheitlichen Unterhaltszahlungen des Unterhaltsgebers ausgeschieden werden. Neben den tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen sind die darin enthaltenen Beiträge für die Basis-Krankenversicherung (ggf. mit Krankengeldanspruch) und die gesetzliche Pflegeversicherung des unterstützten Ehegatten/Lebenspartners anzugeben; hierdurch wird die steuerliche Berücksichtigung dieser Beiträge über den Unterhaltshöchstbetrag von 13 805 EUR hinaus (vgl. Tz 2.7.2.2) sichergestellt.

Der Antrag auf Abzug von Unterhaltsaufwendungen als Sonderausgaben kann jeweils nur für ein Kj. gestellt und nicht zurückgenommen werden. Ein Antrag auf Sonderausgabenabzug, der für die Berücksichtigung eines Freibetrags beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber oder bei der Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen schon gestellt worden ist, ist daher auch bei der Einkommensteuerveranlagung für dasselbe Kj. bindend.

Die Zustimmung des Unterhaltsempfängers in der "Anlage U" schließt – unabhängig davon wann diese erteilt wurde – eventuelle Erhöhungsbeträge des Höchstbetrags für die Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltenen (vgl. Tz 2.7.2.2) mit ein. Die Zustimmungserklärung gilt – solange sie nicht widerrufen wird – auch für alle darauffolgenden Kj. Der Widerruf ist vor Beginn des ...

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