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§ 17 VORRÄTE (Inventories) / 4.3.4 Kuppelproduktion, wiederverwendbarer Ausschuss

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 45

In IAS 2.14 wird das Problem der Kuppelproduktion (joint products and by-products) angesprochen, für die eine Zuordnung von Gemeinkosten nicht schlüssig vorgenommen werden kann. Gefordert wird ein vernünftiges und stetiges (rational and consistent) Vorgehen. Beispielhaft werden folgende Vorgehensweisen genannt:

  • Beide Produkte sind wesentlich: die Gemeinkostenzuordnung erfolgt nach dem Verhältnis der Verkaufspreise der Produkte.
  • Bei der Herstellung eines Hauptprodukts fällt ein wertmäßig unbedeutenderes Nebenprodukt an: es wird mit seinem Nettoveräußerungspreis bewertet und dieser Wert wird bei der Ermittlung der Herstellungskosten des Hautprodukts abgezogen (Restwertmethode).

Die Vorgaben zur Kuppelproduktion, insbes. auch die Restwertmethode, können dort analog angewandt werden, wo in der Produktion Materialausschuss entsteht (z. B. Metall- oder Holzspäne), der entweder wiederverwendbar oder veräußerungsfähig ist. Der Materialausschuss ist im ersten Fall unter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen auszuweisen, im zweiten unter Fertigerzeugnissen.[1]

[1] Ausführlich Roos, PiR 2024, S. 167 ff.

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