Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

17. Anlage R 2023 für Renten und andere Leistungen / 17.3 Leibrenten, für die der Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG gilt

Robert Engert, Winfried Simon
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

In den Zeilen 4 bis 12 der Anlage R sind die oben in Buchst. a bezeichneten Leibrenten zu erklären. Wurde der Anspruch auf die Rente bereits vor 2005 oder erstmals im Jahr 2005 begründet (Renteneintrittsjahr), war diese Rente in 2005 zur Hälfte steuerfrei. Dies galt auch für Leistungen aus einer nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherung. Anstelle des bis 2004 maßgebenden Ertragsanteils (z. B. 27 % bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr) betrug der Besteuerungsanteil 2005 sonach 50 %. Hierbei bleibt es grundsätzlich auch im Jahr 2023 und in Zukunft (vgl. aber nächsten Absatz und die folgenden Beispiele 1 und 2). Der Besteuerungsanteil der Rente erhöht sich bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 auf 83 % und bei einem Rentenbeginn im Jahr 2024 auf 84 % usw. (siehe Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Zur geplanten Gesetzesänderung mit Streckung der Anhebungssätze vgl. Tz 17.1, wonach sich – bei Umsetzung der Planungen – für das Jahr 2023 ein Besteuerungsanteil von 82,5 % und erst für das Jahr 2024 ein Anteil von 83 % ergeben würde.

 

Nachtrag 15.4.2024:

Aufgrund der Änderungen durch das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl I Nr. 108) beträgt der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn im Jahr 2023 nur noch 82,5 % und 83 % bei Rentenbeginn im Jahr 2024.

Der nicht der Besteuerung unterliegende Teil wird vom Finanzamt für jede Rente auf die Dauer ihrer Laufzeit festgeschrieben und in den Folgejahren als Festbetrag vom Jahres(brutto)rentenbetrag abgezogen. Die Festschreibung erfolgt erstmals ab dem Jahr, das auf das Jahr des Rentenbeginns folgt. Bei Renten, die vor dem 1.1.2005 begonnen haben, ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2005 maßgebend (vgl. Tz 16.1 sowie BMF-Schreiben vom 19.8.2013, BStBl I S. 108...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Anleitung Einkommensteuererklärung Online enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren