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§ 15a LEASINGVERHÄLTNISSE NACH IFRS 16 (Leases) / 8.1 Sequenzielle Beurteilung: erst sale, dann lease-back

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 406

Die bilanzielle Behandlung von sale-and-lease-back-Transaktionen hängt gem. IFRS 16.99 davon ab, ob es unter Berücksichtigung der Kriterien des IFRS 15 (revenue from contract with customers) zu einem Verkauf mit Ausbuchung (derecognition) des Vermögenswerts durch den Verkäufer/Leasingnehmer kommt (IFRS 16.B46). Abzustellen ist auf den zum Verkauf vorgesehenen Vermögenswert als relevante unit of account. Es ist ein allgemein gültiger control-Test vorgesehen, der für jeden Vermögenswert, also auch für im Werden befindliches Vermögen (assets under construction) Anwendung findet. Die Vorgaben zur Abbildung von sale-and-lease-back-Transaktionen sind sequenziell anzuwenden, es besteht insoweit kein Widerspruch zwischen den Vorgaben. Abhängig davon, ob ein Verkauf (sale) vorliegt oder nicht, gelten nach IFRS 16.98 – IFRS 16.103 folgende Regeln:

 
  Übertragung ist Verkauf Übertragung ist kein Verkauf
Verkäufer und Leasingnehmer
  • Ausbuchung des Vermögenswerts
  • Anwendung der allgemeinen Regelungen für Leasingnehmer
  • Bewertung right-of-use asset: zurückgehaltener Anteil des vorherigen Buchwerts
  • Gewinn/Verlust aus Verkauf: i. H. d. auf den Leasinggeber übertragenen Rechte
  • Anpassung (IFRS 16.101): Übertragung erfolgt nicht zum fair value (right-of-use asset; Gewinn/Verlust aus Verkauf)
  • Keine Ausbuchung des Vermögenswerts
  • Erfassung einer Finanzverbindlichkeit für vom Leasinggeber/Käufer erhaltene Beträge
Käufer und Leasinggeber
  • Bilanzierung des Vermögenswerts
  • Anwendung der Regelungen für operating leases (lease-back)
  • Keine Bilanzierung des Vermögenswerts
  • Erfassung eines finanziellen Vermögenswerts für Beträge, die an den Leasingnehmer/Verkäufer gezahlt werden

Tab. 10: Abbildung von sale-and-lease-back-Transaktionen

 

Rz. 407

Im Vorfeld einer sale-and-lease-back-Transaktion sind die ...

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