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§ 15a LEASINGVERHÄLTNISSE NACH IFRS 16 (Leases) / 5.1 Überblick: weitgehende Fortführung des risks-and-rewards-Modells

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 288

Während der Übergang von IAS 17 zu IFRS 16 für den Leasingnehmer einen konzeptionellen Umbruch mit sich bringt – von der Bilanzierung nach wirtschaftlichem Eigentum zum right-of-use-Ansatz (Rz 102), bleibt der Leasinggeber von grundlegenden Neuerungen "verschont". I. E. gilt

  • für den Bilanzansatz:

    • Wie zuvor nach IAS 17.8. muss der Leasinggeber nach IFRS 16.61 ein identifiziertes Leasingverhältnis – bzw. die lease components einer Vereinbarung (Rz 19 ff.) – als finance oder operating lease klassifizieren (Rz 293 ff.). Im ersten Fall hat er das Leasingobjekt (wegen Verlust des wirtschaftlichen Eigentums) auszubuchen und eine Leasingforderung einzubuchen. Im zweiten Fall erfasst er laufende Erträge aus den Leasingraten. Auch die Kriterien zur Unterscheidung von finance und operating lease sind weitgehend unverändert von IAS 17.10 ff. nach IFRS 16.63 ff. übernommen worden (Rz 297 ff.).
  • für die Bilanzierung bei finance lease:

    • Die Leasingforderung ist wie zuvor nach IAS 17.36 auch nach IFRS 16.67 mit dem Nettoinvestitionswert einzubuchen (Rz 348).
    • Auch die Folgebewertung der Leasingforderung hat sich nicht geändert. Die Leasingraten sind in einen Zins- und Tilgungsanteil zu zerlegen, dabei die Zinserträge so auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu verteilen (Rz 349), dass sich auf Basis des internen Zinssatzes des Leasinggebers eine periodisch gleichbleibende Rendite des Nettoinvestitionswerts ergibt (IAS 17.39 bzw. IFRS 16.75).
    • Ein evtl. Wertberichtigungsbedarf für die Forderungen bestimmte sich nach IFRS 9.2.1(b) (implizit) i. V. m. IAS 17, fortan explizit i. V. m. IFRS 16.77 (Rz 362).
    • Besondere Konkretisierungen bestehen weiterhin für das Hersteller- oder Händlerleasing (IAS 17.42 bzw. IFRS 16.71 ff. (Rz 354 ff.).
  • für die Bilanzierung bei operating lease:

    • Das beim ...

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