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§ 15a LEASINGVERHÄLTNISSE NACH IFRS 16 (Leases) / 4.7.1 Bestandteile der Anschaffungskosten im Überblick

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 199

Das Nutzungsrecht ist im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungskosten zu bewerten (IFRS 16.23). Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts umfassen nach IFRS 16.24

  • den Zugangswert der Leasingverbindlichkeit, also den Barwert der künftigen Leasingraten (Rz 145),
  • Leasingzahlungen, die vor oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung von dem Leasingnehmer geleistet werden und daher nicht in der Leasingverbindlichkeit enthalten sind,
  • inkrementale Kosten des Abschlusses der Leasingvereinbarung (initial direct costs; Rz 201),
  • Rückbaukosten und Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen oder eines bei Ende des Nutzungszeitraums vereinbarten Zustands (Rz 206),
  • als negative Komponente (Abzugsbetrag) Anreizleistungen (lease incentives), die der Leasingnehmer vor oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung erhält (Rz 177).
 

Rz. 200

Monetäre Zuwendungen der öffentlichen Hand, die direkt an den Leasingnehmer gezahlt und für das Nutzungsrecht gewährt werden, sind als government grant abzubilden (→ § 12 Rz 25). Empfangene Zuwendungen der öffentlichen Hand können daher – bei aktivischer Absetzung – ebenfalls eine Anpassung (= Kürzung des Zugangswerts) des right-of-use asset nach sich ziehen.

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